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Dokument-ID: 973276
E 13 Kann die Dichtheitsprüfung von Gasleitungen den Betriebskosten zugerechnet werden?
OGH: Im vorliegenden Fall wurde seitens einer gemeinnützigen Bauvereinigung als Vermieterin die Überprüfung der Dichtheit der Gasverteilungsleitungen sowie der Verbrauchsleitungen in den einzelnen Bestandobjekten und der Waschküche beauftragt. Die dadurch entstandenen Kosten nahm sie in der Folge als „diverse Gemeinschaftsanlagen“ in die Betriebskostenabrechnung auf. Daraufhin begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass diese Aufwendungen keine Betriebskosten darstellten.