© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 900365
E 2 Keine Auflösung des Bestandverhältnisses gem § 1117 ABGB bei gleichzeitiger Verkündung die Räumlichkeit weiter zu nutzen
OGH: Im hier vorliegenden Fall begehrt die Klägerin den rückständigen Mietzins in Höhe von rund EUR 65.000,–.
Der Beklagte verweigert die Zahlung mit folgenden Argumenten: