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Dokument-ID: 983628
4.34 Keine Vorleistungspflicht durch den übertragenden Miteigentümer
OGH: Im gegenständlichen Fall war unter anderem strittig, ob die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, als Zug-um-Zug-Verpflichtung anzusehen ist oder, ob eine Vorleistungspflicht durch den übertragenden Miteigentümer besteht. Der OGH bejahte Ersteres.