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Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.11.5 Kontrolle des Bauvorhabens durch die Wohnbauförderungsstelle

§ 7 Abs 6 Z 3 BTVG bestimmt, dass der Bauträger seine Sicherungspflicht auch dann erfüllt, wenn eine inländische Gebietskörperschaft eine Förderung aus öffentlichen Mitteln gewährt, der Vertrag den Erwerb eines Bestand- oder sonstigen Nutzungsrechts vorsieht und

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