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Dokument-ID: 647685
E 32 Mord als wichtiger Grund für die Auflösung eines dinglichen Wohnrechts
OGH: Ausdrücklich ist das Erlöschen des dinglichen Wohnrechts aus wichtigen Gründen nicht gesetzlich normiert. Per Analogie wurde von der Rechtsprechung die außerordentliche Aufkündigung aus sehr schwerwiegenden Gründen bejaht (8 Ob 569/92; 9 Ob 233/01g; 7 Ob 287/02k; 5 Ob 220/09b).