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E 12 Muss der Vermieter einen Anschluss eines Kaminofens im Wohnzimmer dulden?
OGH: Das MRG behandelt in § 9 die Veränderung eines Mietgegenstandes. Unter gewissen Voraussetzungen, die in § 9 Abs 1 MRG aufgezählt werden, kann der Vermieter seine Zustimmung auch nicht verweigern. Einer dieser Punkte besagt, dass die geplante Veränderung der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse des Mieters dienen muss. Die Beweislast, dass all diese Punkte vorliegen, trifft den Mieter. Es gibt jedoch auch privilegierte Arbeiten, bei denen das Vorliegen der Voraussetzungen nicht bewiesen werden muss. Diese sind in § 9 Abs 2 MRG aufgezählt.