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Dokument-ID: 1124410
E 18 Nutzwertberechnung: Gartenfläche als Zubehör zu Kfz-Abstellplatz
OGH: Da KFZ-Abstellplätze wohnungseigentumstaugliche Objekte sind, kann an ihnen nur selbstständiges Wohnungseigentum begründet werden. Dass mit ihnen auch Zubehör-Wohnungseigentum verbunden werden kann, folgt schon aus § 8 Abs 3 WEG 2002, demzufolge der Nutzwert eines Kfz-Abstellplatzes nur zur Berücksichtigung von Zubehörobjekten rechnerisch überstiegen werden darf. Damit wird eine Höchstgrenze festgesetzt, die nur überschritten werden darf, um dem aus der Verbindung mit einem Zubehörobjekt resultierenden Mehrwert Rechnung zu tragen.