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Neu Dokument-ID: 1184427

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.15 Photovoltaik und Sozialversicherung

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit.

Gem § 3 Abs 1 Z 29 EStG gilt: „Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschreiten“.

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