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Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.5 Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung

Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Dabei ist zu beachten, dass Mieterprovisionen für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser durch die letzte Novelle der Immobilienmakler-Verordnung (BGBl II Nr 268/2010) wesentlich gekürzt wurden. Durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz 2023 sollen Provisionen überhaupt nur noch nach dem Erstauftraggeberprinzip zustehen und geltend gemacht werden können. Das Änderungsgesetz soll per 01.07.2023 in Kraft treten.

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