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Dokument-ID: 631908
8.3.1 Provisionsvereinbarungen gem § 15 MaklerG
Tatbestände iSd § 15 MaklerG
Diese Bestimmung beinhaltet jene Tatbestände, für die bei Abschluss des Maklervertrages eine Provisionszahlung vereinbart werden kann. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, dass die im Folgenden angeführten Tatbestände zwischen dem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber tatsächlich vereinbart worden sind und das Geschäft letztlich nicht zustande kommt.