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Neu Dokument-ID: 618202

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

E 3 Rechtliche Qualifikation des Wohnungseigentumsorganisators

OGH: Unter Wohnungseigentumsorganisator ist jeder Eigentümer oder außerbücherlicher Erwerber der Liegenschaft, aber auch sonst jeder zu verstehen, der mit dessen Wissen die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens oder – bei bereits bezogenen Gebäuden – die Wohnungseigentumsbegründung durchführt oder an dieser Abwicklung in irgendeiner Verantwortlichkeit beteiligt ist.

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