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Dokument-ID: 783444
2.20 Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft nicht durch Rechtsgeschäft erweiterbar
OGH: Der Eigentümergemeinschaft kommt nach § 18 Abs 1 WEG 2002 Rechtfähigkeit in Bezug auf Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung zu. In diesem Rahmen kann sie sowohl Rechte erwerben als auch Verbindlichkeiten eingehen. Auch kann die Eigentümergemeinschaft in diesen Angelegenheiten klagen und geklagt werden.