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17.8 Resümee und Ausblick
Auf Grundlage des BGStG besteht eine Verpflichtung von Unternehmern, Maßnahmen zur Schaffung allgemeiner Barrierefreiheit im baulichen Bereich zu treffen. Wird ein Unternehmer damit konfrontiert, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen er wozu verpflichtet ist. Zur Ermittlung der konkreten zu treffenden Vorkehrungen kann dabei regelmäßig auf die einschlägigen bautechnischen Vorschriften – insbesondere die Bauordnungen der Länder – zurückgegriffen werden. Diese enthalten konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit, die vielfach nach Größenkriterien oder Verwendungszweck differenziert ausgestaltet sind.