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Neu Dokument-ID: 356889

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.4 Schriftlichkeitserfordernisse

Im Konsumentengeschäft müssen gem § 31 KSchG nachstehende Vereinbarungen zwingend schriftlich getroffen werden:

  • Abschluss und Verlängerung von Alleinvermittlungsaufträgen
  • Vereinbarung eines erfolgsunabhängigen Aufwandersatzes für besondere Aufwendungen gem § 9 MaklerG
  • Besondere Provisionsvereinbarungen für die Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs (§ 15 MaklerG).

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