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1.11 Schutzwirkungen eines Werkvertragsabschlusses
In diesem Fall kam es zu einer Verwechslung eines Gas- und Wasserrohrs durch einen Handwerker. Eine derartige Verwechslung sei zumindest leicht fahrlässig, da schon für einen Laien die Ventile einer Gas- und einer Wasserleitung zu unterscheiden seien und umso mehr für einen erfahrenen Handwerker, so der Oberste Gerichtshof. Mit der Manipulation eines unbekannten Ventils wurde das Risiko in Kauf genommen, die Stellung eines Ventils einer Gasleitung zu verändern und die damit verbundenen Gefahren auszulösen. Geht man davon aus, dass schon das Öffnen des Gasventils ein schadenersatzbegründendes Verschulden darstellt, dann muss auf die Kausalität nicht mehr eingegangen werden.