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E 14 Sind Reihenhäuser selbstständige Wohneinheiten iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG?
Nach OGH: Zur Frage stand, ob vier Reihenhäuser welche auf derselben Liegenschaft zur selben Zeit errichtet wurden und über gemeinsame Versorgungseinrichtungen verfügen, unter den Vollausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG fallen und daher in weiterer Konsequenz das MRG auf diese nicht anwendbar ist. Die Reihenhäuser sind nicht unterkellert und verfügen über eine gemeinsame Bodenplatte sowie gemeinsame Feuermauern. Weiters werden sie von einer gemeinsamen Heizzentrale mit Wärme versorgt, verfügen über eine gemeinsame Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung.