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Judikatur | Leitsatz

E 5 Sind vorbeugende Maßnahmen gegen Schädlinge als Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu beurteilen?

OGH: § 21 MRG stellt einen Katalog jener vom Vermieter aufgewendeten Kosten auf, die als Betriebskosten in der in § 21 Abs 3 bis 5 MRG geregelten Weise auf die Mieter eines Hauses überwälzt werden dürfen. Diese Aufzählung gilt nach stRsp als taxativ, eine zu Lasten der Mieter gehende extensive Gesetzesauslegung wird als unzulässig angesehen. Das galt auch für die vor Inkrafttreten des MRG bestehende Regelung des § 2 Abs 2 MG. Während Kosten der Schädlingsbekämpfung nach § 2 Abs 2 Z 6 MG nur solche waren, die behördlich angeordnet waren (insbes solche zur Rattenbekämpfung), weil der damalige Betriebskostenkatalog die Schädlingsbekämpfung an sich nicht nannte, regelt § 21 Z 2 MRG ausdrücklich auch die Kosten der Schädlingsbekämpfung als Betriebskosten des Hauses.

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