© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 592371
E 1 Strenger Maßstab bei stillschweigendem Verzicht
OGH: Grundsätzlich ist bei der Annahme eines stillschweigenden Verzichts und dessen Umfang zurückhaltend vorzugehen. Dabei müssen die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche berücksichtigt werden und die Schlussfolgerung, dass ein Verzicht auf das Bestandsrecht vorliegt, muss eindeutig, zweifelsfrei und zwingend gezogen werden können.