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Dokument-ID: 1080963
E 2 Streupflicht bei Glatteis rund um die Uhr?
OGH: Der gegenständliche Fall handelt von einem Bewohner einer Wohnanlage, der kurz nach dem Betreten einer zur Wohnanlage gehörenden Gehfläche (Zugang von einem öffentlichen Gehweg zu einem Durchgang) ausrutschte und sich Verletzungen im Gesichtsbereich zuzog. Das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen hatte die Gehwege der Anlage zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr weder kontrolliert noch gestreut.