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E 14 Über die Verrechnung der Hausbesorgerkosten „alt“ bei Wechsel der betreuten Liegenschaften
OGH: In casu begehrten zwei Mieter von Wohnungen die Überprüfung der Angemessenheit der Betriebskostenposition „Lohnkosten“ in der Jahresabrechnung von 2012, nachdem in diesem Jahr die Vermieterin einen Vertrag mit einem Hausbesorger dahingehend geändert hatte, dass dieser nun statt den ursprünglich vereinbarten Objekten die Häuser betreuen sollte, in denen die Wohnungen der Antragsteller lagen. Der ursprüngliche Hausbesorger-Dienstvertrag wurde auf unbestimmte Zeit am 1. Juni 1998 abgeschlossen und mit Anfang des Jahres 2012 nach dem übereinstimmenden Parteiwillen der Vermieterin und des Hausbesorgers auf einen anderen Dienstort verlegt, wobei die sonstigen Vertragspunkte unverändert bleiben sollten.