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Dokument-ID: 1166057
E 8 Unrichtige Jahresabrechnung: Aufrechnungserklärung im streitigen Verfahren zulässig?
OGH: Gegenforderungen, für die der streitige Rechtsweg nicht zulässig ist, können im streitigen Verfahren nicht aufrechnungsweise eingewendet werden. Nur dann, wenn derartige Ansprüche vom Außerstreitgericht schon rechtskräftig zuerkannt wurden, ist eine Aufrechnung im Zivilprozess möglich.