© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 845351
E 20 Unwirksame Überwälzung der Erhaltungspflicht bei erheblichen Gesundheitsgefährdungen auf den Mieter in Altverträgen
OGH: Durch die WRN 2006 wurde § 3 Abs 2 Z 2 MRG dahingehend novelliert, dass die Erhaltungspflichten des Vermieters um die Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung erweitert wurden. Diese Änderung gilt ab dem 1. Oktober 2006 auch für Altverträge, die eine diesbezügliche Erhaltungspflicht auf den Mieter überwälzen wollen. Eine gegenteilige Erhaltungsvereinbarung ist folglich unwirksam geworden.