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Dokument-ID: 702511
E 1 Unzulässigkeit der einvernehmlichen abweichenden Festlegung des Übernahmepreises
OGH: Der § 14 WEG 2002 regelt das Wohnungseigentum der Partner im Todesfall. Erwirbt der überlebende Partner das Wohnungseigentum, hat er der Verlassenschaft nach dem Verstorbenen die Hälfte des Verkehrswerts des Mindestanteils zu bezahlen. Eine einvernehmliche Bestimmung des Übernahmepreises ist nur zulässig, wenn kein Inventar zu errichten ist und soweit dadurch nicht in Rechte von Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten des Verstorbenen eingegriffen wird.