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Dokument-ID: 365619
3.2.5 Verfahrensrecht
Vorläufige Abgabenfestsetzung
Da Prognoserechnungen mit Unsicherheiten behaftet sind, ist es durchaus denkbar, dass diese Unsicherheiten hinderlich für eine endgültige Bescheidfestsetzung sind. Daher wird der Abgabenbehörde durch § 200 BAO der Ermessensspielraum eingeräumt, einen vorläufigen Bescheid zu erlassen (argumentum „kann“).