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Dokument-ID: 783310
2.16 Verletzung zwingender Gründe bei der Nutzwertermittlung
OGH: Aus der Rechtsprechung ergeben sich als Beispiele für Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung
- das Übergehen wohnungseigentumstauglicher Objekte,
- die Zuweisung eines Nutzwertes für allgemeine Teile der Liegenschaft,
- die Schaffung eines neuen Wohnungseigentumsobjekts „ohne Nutzwert“, oder die mit keiner baulichen Veränderung einhergehende Umwidmung allgemeiner Teile der Liegenschaft in Objekte, an denen Wohnungseigentum oder Zubehörwohnungseigentum bestehen soll.