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Dokument-ID: 1104053
1.10.11 Vermeidung einer grunderwerbsteuerrechtlichen Anteilsvereinigung
Wechsel der Gesellschafter an einer Personengesellschaft
Beim Wechsel der Gesellschafter an einer Personengesellschaft kann es zu einer Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 2a GrEStG kommen, welche die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst. Diese liegt dann vor, wenn mindestens 95 % der Anteile (zusammengerechnet binnen letzter 5 Jahre) an dieser Personengesellschaft übertragen werden. Das bedeutet, dass mehr als 5 % der Anteile den Besitzer nicht wechseln dürfen. Andernfalls wird Grunderwerbsteuer ausgelöst. Diese beträgt 0,5 % vom Grundstückswert (§ 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG).