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Dokument-ID: 835598
E 3 Vertrauensschaden des Grundstückkäufers wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des (Immobilien-)Maklers
OGH: Zu den Pflichten eines Immobilienmaklers gehört es gem § 3 Abs 1 MaklerG die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren und gem Abs 3 leg cit dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu überbringen. Hierunter sind bei Verbrauchergeschäften alle, zur Beurteilung des Geschäfts wesentliche Umstände zu verstehen. Bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann Schadenersatz gefordert werden.