© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 618200

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

E 2 Voraussetzungen einer Klage nach § 43 WEG 2002

OGH: Gemäß § 43 Abs 1 WEG 2002 ist jeder Wohnungseigentumsbewerber klageberechtigt, der über eine schriftliche Zusage eines bestimmten Wohnungseigentumsobjekts durch einen Wohnungseigentumsorganisator verfügt und die bis zur Vollendung der Baulichkeit fälligen zahlenmäßig bestimmten Beträge an einen Wohnungseigentumsorganisator entrichtet hat. Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend betont hat, ist die Erfüllung der den Wohnungseigentumsbewerbern gegenüber den Wohnungseigentumsorganisatoren obliegenden Verbindlichkeiten nicht strittig. Passiv legitimiert ist der Eigentümer der Liegenschaft, auf die sich die Zusage des Wohnungseigentumsbewerbers bezieht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop