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Dokument-ID: 1018352
5.38 Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum durch Naturalteilung
OGH: Erfolgt die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft durch Naturalteilung und wird infolgedessen die Begründung von Wohnungseigentum beantragt, muss es sich bei den zu teilenden Räumlichkeiten um wohnungseigentumstaugliche Objekte iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 handeln. Dies ist nach dem OGH insbesondere dann nicht möglich, wenn ein Miteigentümer nicht über einen ausreichend hohen Anteil verfügt, der die Zuweisung von Sondernutzungsrechten an konkreten Objekten erlaubt.