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Dokument-ID: 1104037
1.10.4 Wechsel der Rechtsform von schlichter Miteigentumsgemeinschaft in eine vermögensverwaltende KG
Wird eine vermietende schlichte Miteigentumsgemeinschaft (Hausgemeinschaft) in eine vermögensverwaltende KG umgewandelt und bleiben die Anteilsverhältnisse gleich, so liegt in bloßer Rechtsformwechsel vor. Die Abschreibung der schlichten Miteigentumsgemeinschaft kann durch die vermögensverwaltende KG fortgeführt werden (keine Änderung der Abschreibung und der Nutzungsdauer kraft Rz 6019 EStR).