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Dokument-ID: 592359
E 1 Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane
OGH: Eine Schikane liegt dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet oder zwischen den Interessenlagen der Handelnden ein krasses Missverhältnis besteht.