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Dokument-ID: 1014502
E 12 Weitergaberecht zur Verhinderung einer Mietzinsanhebung?
OGH: Das Weitergaberecht berechtigt den Mieter, seine Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis durch bloße Erklärung an den Vermieter auf einen Dritten zu übertragen. Die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Weitergaberechts schließt das Recht des Vermieters zur Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 1 oder Abs 3 MRG aus. Maßgeblich ist, dass der Eintritt des neuen Mieters nicht ex lege, sondern auf vertraglicher Basis erfolgt.