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E 27 Widmungsänderung bei kurzzeitiger Vermietung eines als Wohnung gewidmeten WE-Objekts zu Fremdenverkehrszwecken
OGH: Im Anlassfall vermietet die Antragstellerin ihr als Wohnung gewidmetes Wohnungseigentumsobjekt seit Längerem über ein professionelles Unternehmen an Reisende. Nach der Rechtsprechung des OGH stellt die kurzzeitige Vermietung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts zu Fremdenverkehrszwecken eine nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 genehmigungspflichtige Widmungsänderung dar. Kollidiert eine derartige Widmungsänderung mit wesentlichen Interessen anderer Wohnungseigentümer, kann diese abgewendet werden. Dabei kommt es auf das konkrete Ausmaß der Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der übrigen Mit- und Wohnungseigentümer an.