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Neu Dokument-ID: 671223

Reinhard Michlits - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Tatsachen gem § 303 Abs 1 lit b BAO

Allgemeines

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist kraft § 304 BAO bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung gem § 207 BAO möglich. Es kommt auf den Zeitpunkt des Antrags an, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der Erledigung des Antrags durch die Abgabenbehörde.

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