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Neu Dokument-ID: 1184426

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Wiener Ortstaxe

Die Ortstaxe beträgt 3,2 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage der Ortstaxe ist

  • Beherbergungsentgelt,
  • Umsatzsteuer,
  • Entgelt für Frühstück im ortsüblichen Ausmaß,
  • Pauschalabzug iHv 11 % des um die Umsatzsteuer und das Entgelt für das Frühstück verminderten Beherbergungsentgelts

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