© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 796867

FORUM Media (ato) | Judikatur | Leitsatz

E 9 Zu Rückforderungsansprüchen bei Zinsbefreiung oder Zinsminderung und deren Verjährungsfrist

OGH: Das Ausmaß der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts entscheidet darüber, ob es zu einer (gänzlichen) Zinsbefreiung oder („nur“) einer Zinsminderung kommt. In beiden Fällen tritt diese ex lege (von Gesetzes wegen) – für die Dauer der Unbrauchbarkeit bzw Gebrauchsbeeinträchtigung – ein, wenn das Bestandobjekt entweder bereits bei der Übergabe so mangelhaft war oder während der Bestandzeit ohne Verschulden des Bestandnehmers dermaßen mangelhaft wurde, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht taugt (§ 1096 ABGB). Auf dieser Grundlage entstandene Bestandzinsüberzahlungen können bereicherungsrechtlich (§ 1431 ABGB) zurückgefordert und/oder gegen laufende bzw spätere Bestandzinsforderungen aufgerechnet werden, vorausgesetzt, der Bestandnehmer befand sich bei der Zahlung in einem Irrtum (auch Rechtsirrtum). Einem Bestandnehmer, der trotz seiner Zweifel hinsichtlich ihres Bestehens die Bestandzinsschuld bezahlte, steht ein auf § 1431 ABGB gestützter Rückforderungsanspruch hingegen nicht zu.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop