© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
E 6 Zu den Voraussetzungen der Erstreckung der Wohnungseigentumseintragung vom Wohnungseigentums- auf das Zubehörobjekt
Ergibt sich die Zuordnung von Zubehörobjekten zum Hauptobjekt eindeutig aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder der gerichtlichen Entscheidung jeweils im Zusammenhalt mit der Nutzwertermittlung oder -festsetzung, so erstreckt sich nach § 5 Abs 3 WEG 2002 idF der WRN, BGBl I Nr 100/2014, die Eintragung des Wohnungseigentums am Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehörobjekte. Dies betrifft auch vor dem 01.01.2015 vorgenommene Eintragungen und gilt für die erstmalige Begründung, den derivativen Erwerb von Wohnungseigentum sowie die Übertragung eines Zubehörobjekts von einem Wohnungseigentumsobjekt an ein anderes.