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Dokument-ID: 1076684
E 11 Zum Eintritt und Ausmaß einer Mietzinsminderung und groben Verschulden
OGH: Im Anlassfall begehrte die Klägerin als Eigentümerin und Vermieterin einer an die Beklagten vermieteten Wohnung die auf § 1118 ABGB gestützte Räumung des Bestandobjekts, weil die Beklagten wegen einer Geruchsbelästigung und wegen eines überhöhten Bleigehalts im Trinkwasser seit Jahren für das Bestandobjekt keinen Mietzins mehr bezahlten.