© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1033660

Daniela Kostal | Judikatur | Leitsatz

6.12 Zum Vorkaufsrecht an bloßen Liegenschaftsteilen

OGH: Jeder Grundbuchskörper ist, wie in § 3 Abs 1 GBG angeführt, als einheitliches Ganzes zu betrachten. Vorkaufsrechte können sich aus diesem Grund nur auf den ganzen Grundbuchskörper beziehen und nicht nur auf die Teile, die es betreffen soll. Daraus ergibt sich, dass sich ein Vorkaufsrecht sehr wohl nur auf einen bestimmten Teil des Grundstückes beziehen kann, auch wenn die Belastung auf dem ganzen Grundbuchskörper formell einzuverleiben ist. Es gilt demnach eine einheitliche Behandlung des Grundbuchskörpers.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop