© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 759449
E 2 Zur Abtretung der Mietrechte im Scheidungsvergleich
OGH: Gem § 12 Abs 1 MRG kann der Hauptmieter, der die Wohnung verlässt, seinem nahen Angehörigen (dazu zählen der Ehegatte/die Ehegattin, Verwandte in gerader Linie, Wahlkinder und Geschwister), der mit ihm im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und die Wohnung weiterbenützt, die Hauptmietrechte an seiner Wohnung abtreten.