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Dokument-ID: 1080228
E 8 Zur Einräumung von Baurechtswohnungseigentum
OGH: Nach § 6a BauRG kann einem Bauberechtigten von den anderen Bauberechtigten Wohnungseigentum eingeräumt werden (Baurechtswohnungseigentum). Das WEG in der jeweils geltenden Fassung gilt sinngemäß. Für die Begründung von Baurechtswohnungseigentum ist daher kein Miteigentum an der Baurechtsliegenschaft notwendig, sondern lediglich Teilhaberschaft am Baurecht selbst.