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Dokument-ID: 960853
4.23 Zur Erforderlichkeit der gesonderten Eintragung von Zubehör-Wohnungseigentum
OGH: Die sachenrechtlich wirksame Begründung und Existenz von Zubehör-Wohnungseigentum erfordert gem § 5 Abs 3 WEG 2002 keine eigene Eintragung der Zubehörobjekte in das Grundbuch. Weder die erstmalige Begründung noch der derivative Erwerb von Wohnungseigentum oder der Vorgang, mit dem ein Zubehörobjekt von einem Wohnungseigentumsobjekt auf ein anderes übertragen wird, bedürfen einer gesonderten Eintragung.