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Dokument-ID: 1174131
E 1 Zur Ersitzung eines bereits bestehenden WE-Objekts
OGH: Voraussetzungen für die Ersitzung nach § 1477 ABGB sind neben dem Zeitablauf echter und redlicher Besitz eines Rechts, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprochen hat, sowie der Besitzwille.