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Dokument-ID: 1166055
E 56 Zur Gesamtbeurteilung bei Widmungsänderung mit baulichen Maßnahmen
OGH: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien, die 13 Wohnungseigentumsobjekte beinhaltet: 11 Wohnungen und zwei im Souterrain des Hauses gelegene Werkstätten. Die Kellerabteile sind allgemeine Teile der Liegenschaft, die im Rahmen einer Benützungsvereinbarung den einzelnen Wohnungseigentumsobjekten zugeordnet wurden.