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Dokument-ID: 377660
E 1 Zur Hausbetreuung erforderliche Geräte – Anschaffungskosten als Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Erhaltungsaufwand
OGH: Die Kosten der für Dienstleistungen des Hausbesorgers bzw zur Hausbetreuung erforderlichen Geräte und Materialien sind nur dann als Betriebskosten auf die Mieter überwälzbar, wenn sie nicht besonders ins Gewicht fallen. Anschaffungskosten für teures technisches Gerät zählen daher zum Erhaltungsaufwand.