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Dokument-ID: 1118286
E 9 Zur Löschung von Zwischeneintragungen gem § 40 Abs 4 WEG 2002
OGH: Wird an dem in der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum angeführten wohnungseigentumstauglichen Objekt Wohnungseigentum begründet, so kann der eingetragene Wohnungseigentumsbewerber die Einverleibung seines Eigentums am Mindestanteil und des Wohnungseigentums im Rang dieser Anmerkung auch dann verlangen, wenn die Liegenschaft nach der Anmerkung einem Dritten übertragen oder belastet wurde (§ 40 Abs 4 WEG 2002).