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Dokument-ID: 1012220
5.12 Zur Rechtsmittellegitimation iZm der Ersichtlichmachung einer Benützungsvereinbarung
OGH: Im Grundbuchsverfahren ist zwar im Regelfall nur derjenige zum Rekurs legitimiert, der geltend machen kann, durch die bekämpfte Entscheidung in seinem bücherlichen Recht verletzt worden zu sein. Dennoch ist in Fällen von bloßen Ersichtlichmachungen nicht grundsätzlich eine unmittelbar aus dieser Eintragung folgende Verletzung bücherlicher Rechte zu verlangen.