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Dokument-ID: 534638
E 3 Zur Veräußerung von Kfz‑Abstellplätzen, an denen bereits Wohnungseigentum begründet ist
OGH: Nicht nur die Bescheinigung der Baubehörde, sondern auch das diese ersetzende Gutachten eines Sachverständigen darf schon aufgrund der behördlich bewilligten Baupläne auf Antrag eines Miteigentümers oder eines Wohnungseigentumsbewerbers ausgestellt werden (§ 6 Abs 2 WEG 2002). Damit setzt die Einverleibung von Wohnungseigentum die Errichtung des Baus nicht voraus.