© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1234759

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

E 68 Zur Verkehrsüblichkeit einer Balkonerrichtung

OGH: Das verfahrensgegenständliche Haus und die fünf benachbarten Gebäude umschließen einen Innenhof. Im 1. und 3. Stock des Hauses befindet sich jeweils ein Balkon. Im Innenhof gibt es auf der gegenüberliegenden Fassadenseite noch einen weiteren Balkon, ansonsten sind im Innenhof des gesamten Häuserkomplexes keine weiteren Balkone vorhanden. Auch in der näheren Wohnumgebung gibt es in den (großteils sehr weitläufigen) Innenhöfen nur sehr vereinzelt Balkone.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop