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Dokument-ID: 1186370
E 60 Zur Widmungsänderung ohne Zustimmung der übrigen WE
OGH: Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Frage der Widmung auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen.